Hausordnung Jugendraum Zell

 

 

Zutritt haben Jugendliche des Schulkreises Zell, von der ersten Oberstufe bis und mit 17. Lebensjahr.

 

Im Jugendraum Zell und auf dem Areal des Jugendraumes gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

 

Das Konsumieren von mitgebrachten Drogen ist im Jugendraum strikte verboten.

 

Abfall, Pet und Glas werden getrennt gesammelt und in den entsprechenden Behältern entsorgt.

 

Abfall gehört in die Abfalleimer, im Jugendraum wie auf dem Areal ausserhalb des Raumes.

 

Ab 22.00 Uhr ist die Nachtruhe auf dem Areal des Jugendraumes einzuhalten.

 

Der Aufenthalt im Kindergartenbereich ist nicht erlaubt.

 

Hinter der Bar halten sich nur Mitglieder des Aufsichtsteams auf.

 

Die Musikanlage und der Beamer werden nur vom Aufsichtsteam bedient.

 

CD’s und DVD’s können beschriftet abgegeben werden um sie abspielen zu lassen.

 

Der Jugendraum schliesst um 23.00 Uhr. Danach ist der Aufenthalt auf dem Areal des Jugendraumes untersagt.

 

Zum Inventar des Jugendraumes muss Sorge getragen werden.

 

Bei Sachbeschädigungen haftet der Verursacher selber.

 

Kein Sex im Jugendraum! ;)

 

 

Konflikte werden friedlich, ohne verbale und körperliche Gewalt gelöst.

 

 

 

 

 

Bei Widerhandlungen gelten folgende Massnahmen:

 

  1.  mündliche Verwarnung
  2. Polizeiruf
  3. Bei Handgreiflichkeiten sofortiges Jugendraumverbot

( ½ Jahr) mit schriftlicher Information der Eltern.

 

 

5. September 2011, Jugendkommission Zell